Abitur 2021

Informationen zum Abitur 2021

 

 

Auslandsaufenthalt

Checkliste Auslandsaufenthalt

  • Grundsätzlich sind schulische Auslandsaufenthalte zu begrüßen, weil sie Verständnis für Men­schen, Kulturen und Gesellschaften anderer Länder fördern. Deshalb sollen die Schüler/innen anschließend möglichst die Schulausbildung ohne zeitlichen Verzug fortsetzen können. Sofern es die Leistungen der Schüler/innen erlauben, kann - auch bei einem einjährigen Aufent­halt - die Aufnahme nach der Rückkehr direkt in die Qualifikationsphase erfolgen (Überprüfungsverfahren nach §2 OAVO).
    Die Entscheidung über eine Aufnahme in die Qualifikationsphase trifft die Studien-leiterin. Die Eltern werden zeitnah in Kenntnis ge­setzt.
  • Die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die während der Einführungsphase der  Oberstufe einen Zeitraum im Ausland verbringen möchten, stellen spätestens im Verlauf des 2. Halbjah­res der Klasse 9 bzw. 10 formlos einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung mit Nennung des Zeitraums und des Aufenthaltslandes.
  • Vor dem Auslandsaufenthalt sollten die Eltern und Schüler/innen ein Beratungsgespräch mit der Studienleiterin (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) anstreben. Dabei steht die Beratung über die weitere Schullaufbahn im Vordergrund. Beachten Sie bitte, dass nach Klasse 9 der mittlere Bildungsabschluss noch nicht erreicht ist.
  • Während des Schulbesuchs im Ausland ist darauf zu achten, dass die Fächer belegt werden, die für den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe notwendig sind. Hierzu zählen insbe­sondere Mathematik, Naturwissenschaften und die Fremdsprachen. Fachspezifische Einzelheiten sind mit den Kursleitern der betreffenden Fächer zu klären.
  • Über den Schulbesuch im Ausland ist nach der Rückkehr ein Nachweis bzw. ein Zeugnis vor­zulegen. Die Noten dieses Zeugnisses sind aber nicht ausschlaggebend für die Versetzung (Zulassung) in die nächste Jahrgangsstufe.
  • Die Wahl der Leistungsvorkurse wird vor Beginn des Auslandsaufenthaltes abgefragt, kann aber nach Rückkehr ggf. neu gewählt werden.

 

 

 

Methoden

Downloads:

 

 

 

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