Stand: 19.10.2020

Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?

 

Planungsszenarien: Was ist, wenn die Zahlen steigen?

 

Hygieneplan und Regeln unter Corona-Bedingungen am Taunusgymnasium Königstein

a) Allgemein:
• Es besteht eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude. Dies gilt auch für den Bereich der Bushaltestelle und das Lehrerzimmer. Im Unterricht besteht vorerst bis zum 1. November 2020 ebenfalls eine Maskenpflicht!
• Beim Betreten des Schulgebäudes vor Unterrichtsbeginn sind die Hände zu desinfizieren. Es können eigene Händedesinfektionsmittel benutzt werden.
• Gründliches Händewaschen mit Seife, z.B. nach jedem Toilettengang und vor dem Verzehr von Speisen.
• Husten und Niesen in den Ellenbogen
• Stets frische Einmaltaschentücher benutzen.
• Stets den größtmöglichen Abstand zueinander einhalten. Dies gilt besonders in den Pausen, auf den Schulhöfen, im Gebäude und im Bereich der Bushaltestelle. Auf Körperkontakt ist zu verzichten, z.B. Händeschütteln, Umarmungen usw.
• Penibel auf Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude achten!
• Das WOB bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
• Der TMS wird eine eingeschränkte Versorgung mit „Snacks to go“ anbieten.
• Die Bibliothek bleibt ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen. Ausgenommen ist die Hausaufgabenbetreuung, die ab der zweiten Woche stattfindet. Auch die pädagogische Mittagsbetreuung findet ab der zweiten Woche statt. Es muss jeweils eine penible Anwesenheitskontrolle durchgeführt werden, mit Angabe der Anwesenheitszeiten (Ankunft und Verlassen)
• In Besprechungen, Konferenzen usw. soll der Mindestabstand möglichst eingehalten werden.
• Empfehlung: Corona Warn-App installieren! Entsprechend ist es erlaubt, das Handy auf stumm geschaltet bei sich zu tragen.
• Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen
„Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?“
Hierzu wird auf das entsprechende Informationsblatt des Hessischen Kultusministeriums verwiesen https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hygieneplan_6.0_anlage_4_umgang_mit_krankheits_und_erkaeltungssymptomen_bei_kindern_und_jugendlichen.pdf
b) Unterrichtsbezogen:
• Morgens werden die Unterrichtsräume um 7.00 Uhr von den Frühaufsichten geöffnet, die Schülerinnen und Schüler halten sich in ihren eigenen Unterrichtsräumen auf und besuchen keine Nachbarklassen bzw. Freundinnen und Freund in anderen Räumen. Die Lehrkräfte achten auf äußerst pünktlichen Unterrichtsbeginn sowie Unterrichtsende. Sie sind beim ersten Klingeln in den Unterrichtsräumen. Vor Unterrichtsbeginn sollen die Räume gründlich gelüftet werden!
• Im Unterricht kann auf den Mindestabstand verzichtet werden, nicht aber auf die Maskenpflicht, voraussichtlich bis mindestens 1. November 2020.
• Penible Anwesenheitskontrolle und schriftliches Festhalten der Abwesenheiten
• Kann der Unterricht aufgrund niedriger Temperaturen nicht bei geöffneten Fenstern und Türen stattfinden, ist dennoch auf einen regelmäßigen Luftaustausch zu achten, indem alle 20 Minuten eine Stoßlüftung von 3 bis 5 Minuten durchgeführt wird.
• Mit individuellen Toilettengängen während der Unterrichtszeit ist großzügig zu verfahren, um Gedränge an den Toiletten während der Pausen zu vermeiden.
• Die Arbeitsgemeinschaften, abgesehen vom Schulsanitätsdienstes werden in diesem ersten Schulhalbjahr 2020/21 nicht stattfinden.
• Der Wahlunterricht beginnt nach den Herbstferien.
• Da die Fenster und Türen auch in den Pausen offenbleiben, sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Wertsachen stets bei sich tragen bzw. sie nicht in die Schule mitbringen.
• Weitere Anmerkungen siehe Auszüge aus dem Schreiben des HKM vom 23.07.2020 „Hinweise zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu Beginn der Unterrichtszeit im Schuljahr 2020/2021“ am Ende dieses Dokuments.
c) Lehrkräfte:
• Die Frühaufsichten schließen um 7.00 Uhr die Unterrichtsräume auf, lassen die Türen offen und führen bis zum ersten Klingeln eine Pendelaufsicht. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich nur in ihren eigenen Unterrichtsräumen aufhalten!
• Es besteht Maskenpflicht auch im Lehrerzimmer.
• Alle Ein- und Ausgänge des Lehrerzimmers bleiben offen und sollen genutzt werden, um Engstellen zu vermeiden.
• Bei den Aufsichten ist streng auf die Maskenpflicht und den Sicherheitsabstand zu achten.
• Die Klassenräume werden während des Vormittags nicht abgeschlossen, die Fachräume werden selbstverständlich verschlossen.
• Nach Unterrichtsende werden die Räume abgeschlossen.
• Weitere Maßnahmen für eventuelle Schulschließungen, Rückkehr zum Online-Unterricht usw. werden mit der Gesamtkonferenz abgestimmt.
d) Pausenregelungen:
• Morgens vor Unterrichtsbeginn werden der Haupteingang und der Eingang zum Werkhof geöffnet sein.
• Die Hälfte der SuS (5-7) bleibt in der ersten großen Pause in den jeweiligen Klassenräumen, bei geöffneten Türen und Fenstern mit drei Pendelaufsichten in den Gängen, JS 8-10 geht auf den Schulhof unter Nutzung der vier Ausgänge/Feuertreppen, wobei der jeweils nächstgelegene Ausgang zu nutzen ist. Die Ausgänge sind ebenfalls die Eingänge am Ende der Pause. Wird in den „Klassenraumpausen“ der eigene Sitzplatz verlassen, ist zwingend der Mund-Nasenschutz zu tragen.
In der zweiten großen Pause ist es umgekehrt (5-7 draußen, 8-10 drinnen).
Eventuell nötige Raumwechsel erfolgen zu Beginn der nachfolgenden Stunde. Bei Hofpause werden die Taschen mit in die Pause genommen.
Die Unterrichtsräume, abgesehen von den Fachräumen, (Fenster und Türen) bleiben geöffnet.
• Bei Hof-Pausen besteht Maskenpflicht und es ist auf den Mindestabstand zu achten. Die Maske kann nur zum Essen und Trinken abgenommen werden.
Die E-Phase bleibt in ihrem Bereich (Foyer und Werkhof), die Q-Phase nutzt ihren Oberstufenbereich und die Grünflächen beim Rondell und verlassen das Schulgebäude durch den Ausgang in der Kunst und über den Balkon bzw. die Treppen. Die SuS werden auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände hingewiesen.
Wertgegenstände müssen konstant mitgeführt werden, zumal die Räume (Fenster und Türen) geöffnet bleiben.

Auszüge aus dem
SCHREIBEN VOM 23. JULI 2020
Hinweise zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu Beginn der Unterrichtszeit im Schuljahr 2020/2021
im Zusammenhang mit Unterricht:
I. Organisatorische Regelungen und Hinweise
[…]
4. Beschulung außerhalb des Präsenzunterrichts
Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzbetrieb nicht teilnehmen, haben ihrer Pflicht zur Teilnahme an schulischen Lehrangeboten im Rahmen häuslicher Lernsituationen nachzukommen. […] Die Lehrkräfte der Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzbetrieb nicht teilnehmen, haben sicherzustellen, dass eine direkte Anbindung an den Präsenzunterricht hergestellt wird.
[Die Teilnahme dieser Schülerinnen und Schüler am Unterricht durch den Einsatz von Videokonferenzsystemen ist am Taunusgymnasium durch fehlende technische Möglichkeiten keine Option.]

5. Nutzung von Videokonferenzsystemen im Übrigen
Der Einsatz von Videokonferenzsystemen kann auch außerhalb der in Abschnitt I.4. beschriebenen Situation, dass Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht befreit sind, eine sinnvolle Möglichkeit sein, den Lernprozess von Schülerinnen und Schülern zu begleiten. Außerdem kann eine Lehrkraft mit einzelnen Schülerinnen und Schülern oder kleineren Schülergruppen (2 bis 6 Schülerinnen und Schüler) gesonderte Videokonferenzen durchführen, in denen sie auf deren Fragen eingeht oder Arbeitsaufträge klärt, oder Videoaufzeichnungen erstellt, die die Schülerinnen und Schüler zu einem späteren Zeitpunkt individuell abrufen können. Eine Lehrkraft kann nicht verpflichtet werden, Videoaufzeichnungen für den Unterricht zu erstellen, in denen sie selbst zu sehen ist.
[…]
7. Kommunikation der Schule mit Schülerinnen, Schülern und Eltern im Rahmen von Distanzlernen sowie unterrichtsersetzenden und unterrichtsunterstützenden Lernsituationen
Die Notwendigkeit einer guten Kommunikation zwischen den Erziehungspartnern hat im Kontext der unterrichtsersetzenden und unterrichtsunterstützenden Lernsituationen sowie des Distanzlernens an Bedeutung gewonnen. Die Eltern sind daran interessiert, gut über Aufgabenstellungen und die damit verbundenen Abgabefristen informiert zu werden, damit sie den häuslichen Lernprozess im Bedarfsfall begleiten können und einen Überblick über Aufgabenvolumina ihres Kindes haben, um auf dieser Grundlage die Strukturierung und die Planung für das häusliche Arbeiten unterstützen zu können. Für die Eltern ebenso wie für die Schülerinnen und Schüler ist es zudem wichtig, qualifizierte Rückmeldungen zu den Lernergebnissen und Aufschluss über die Grundsätze der Leistungsbewertung zu erhalten.
Um das Gelingen der unterrichtsersetzenden und unterrichtsunterstützenden Lernangebote sowie des Distanzlernens abzusichern, ist es wiederum für die Arbeit der Lehrkräfte von zentraler Bedeutung, dass die Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft ihren Kindern gut verdeutlichen, dass auch im Rahmen dieser Lernformate die Schulpflicht weiter besteht und die schulischen Arbeitsaufträge entsprechend von den Schülerinnen und Schülern verbindlich zu bearbeiten und die Ergebnisse der Schule innerhalb der abgestimmten Fristen zu übermitteln sind.
Folgende Einzelaspekte der Kommunikation haben die Schulen deshalb zu regeln, damit wirkungsvolle Lernprozesse auch außerhalb des Präsenzunterrichts abgesichert werden:
• Kommunikationswege zur Übermittlung von Informationen und Materialien von der Schule an die Elternhäuser und die Schülerinnen und Schüler (digital und / oder analog)
• Verlässliche Fristen für das Feedback der Lehrkräfte zu den von den Schülerinnen und Schülern bearbeiteten Aufgaben
• Sprechzeiten zur Sicherstellung der telefonischen oder persönlichen Erreichbarkeit der zuständigen Lehrkräfte für Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern sowie im Falle der dualen Ausbildung der Betriebe unter Einbeziehung von Zeitfenstern, die auch berufstätigen Eltern eine Kontaktaufnahme ermöglichen
• Information der Eltern über Kontaktmöglichkeiten zu anderen Ansprechpartnerinnen und -partnern wie z. B. zur Schulsozialarbeit, zur Schulseelsorge und auch zur Schulleitung
Die Gesamtkonferenz entscheidet auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters über die konkrete Ausgestaltung der Einzelfragen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt sicher, dass die Eltern, die Schülerinnen und Schüler sowie im Rahmen der dualen Ausbildung auch die Betriebe über die getroffenen Entscheidungen informiert werden und gewährleistet die Einhaltung der dann verbindlichen Vorgaben. Es empfiehlt sich auch eine Veröffentlichung auf der Homepage der Schule. Da diese Entscheidungen das Zusammenwirken aller Betroffenen stark tangieren, soll unbedingt sichergestellt werden, dass das Kommunikationskonzept von der Schule auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ausgerichtet und in enger Abstimmung mit den Eltern, den Schülerinnen und Schülern und ggf. auch mit den Ausbildungsbetrieben entwickelt wird.

II. Abweichungen von schulrechtlichen Standards
1. Leistungsnachweise, Leistungsbeurteilung und Leistungsbewertung
Für die Leistungsbewertung sind nach § 73 Abs. 2 Satz 2 HSchG die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten maßgebend. Für Zeiträume der Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht sind die im Distanzlernen erbrachten Leistungen hinsichtlich der Leistungsbewertung den Leistungen im Unterricht gleichgestellt. Dies ist immer dann möglich, wenn die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerin oder des Schülers, die Eingang in eine Bewertung finden sollen, im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sind. Hinzu treten die Schülerleistungen, die wie im Normalbetrieb vor der Corona-Virus-Pandemie in häuslicher Lernzeit erbracht wurden (Fach- oder Jahresarbeiten, komplexe Leistungen, umfangreiche und anspruchsvolle Hausaufgaben etc.).

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

sobald die Schule nach den Herbstferien wieder beginnt, werden neue Herausforderungen auf uns als Schulgemeinde zukommen. Wir müssen davon ausgehen, dass die Temperaturen in den kommenden Wochen deutlich fallen. Deshalb werden wir in den Unterrichtsräumen in regelmäßigen Abständen für regelmäßiges Stoßlüften (Querlüften) sorgen. Daher wird es in den Unterrichtsräumen zeitweise kühl sein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder entsprechend warm angezogen sind und auch für die Pausen regenfeste Kleidung dabeihaben.

Außerdem muss ab dem kommenden Montag der MUND-NASEN-SCHUTZ AUCH IM UNTERRICHT getragen werden und der SPORTUNTERRICHT FINDET NUR BEI TROCKENEM WETTER UND AUSSCHLIESSLICH IM FREIEN STATT. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Kinder bereits mit (warmer) Sportkleidung an die Schule kommen. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 01.11.

Und noch eine wichtige Bitte zum Schluss: Wenn Sie in einem Risikogebiet im Urlaub waren oder irgendwelche Zweifel daran haben, dass Ihre Kinder coronafrei sind, dann schicken Sie sie bitte erst dann in die Schule, wenn Sie sicher sind. Wir müssen weiterhin vorsichtig im Umgang mit Krankheitssymptomen sein.

Die kommenden Wochen werden nicht leicht werden und es kann sich jeden Tag infolge des Infektionsgeschehens Neues ergeben. Ich werde Sie hier regelmäßig informieren.

Bleiben Sie achtsam und gesund.

Herzliche Grüße

Beate Herbst

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nun liegen bereits fünf Schulwochen hinter uns und die allermeisten sind im Schulalltag wieder gut angekommen. Somit habe ich die Hoffnung, dass sich die Situation am Taunusgymnasium weiterhin beruhigt. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass im weiteren Verlauf des Schuljahres immer wieder –hoffentlich nur vereinzelte– Corona-Fälle auftreten werden. Wir werden Sie umgehend informieren und Sie über alle Maßnahmen in Kenntnis setzen.
Umso wichtiger ist es, dass wir in der Schule nicht lockerlassen und uns gemeinsam weiterhin bemühen. Immer noch muss ich Schülerinnen und Schüler ermahnen, Abstände einzuhalten und die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Kolleginnen und Kollegen, die Aufsicht führen, werden auch weiterhin gut aufpassen und energisch ermahnen.
Liebe Eltern, bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, dass sie die Hygieneregeln an der Schule wirklich ernst nehmen, um sich und andere zu schützen. Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase Bedeckungen bleibt außerhalb des Unterrichts weiter bestehen. Die Regeln, die an der Schule gelten, finden Sie ausführlich erläutert im aktualisierten Hygieneplan auf unserer Homepage. Ebenfalls hier finden Sie unsere schulinternen Planungsszenarien für evtl. Regelverschärfungen bis hin zur partiellen Schulschließung.
Wenn die Temperaturen in den kommenden Wochen sinken, werden wir in den Klassenräumen die Fenster nicht mehr ständig offenhalten können. Hier ist es dann nötig, regelmäßig zu lüften. Die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen werden das mit ihren Klassen besprechen. Auch die Regelungen zur Pause werden wir dann den jahreszeitlichen Gegebenheiten anpassen. Die Pausen werden dann an manchen Tagen im Gebäude stattfinden müssen. In diesem Fall werden die Schülerinnen und Schüler dann alle in ihren Klassenräumen bleiben.

Einiges ist aber auch in Corona-Zeiten inzwischen wieder möglich: Die Hausaufgabenbetreuung findet bereits statt und auch der DaZ-Kurs wird wieder angeboten.
Das Mittagessen gibt es weiterhin in der „to go“-Variante; wenn es kühler wird, müssen die Schülerinnen und Schüler im Gebäude bleiben. Aushänge werden dann darauf hinweisen, wo sie sich aufhalten können.
Weitere Öffnungen des WoB, der Bibliothek und des Lernateliers sowie der Beginn des gemeinsamen Musizierens und der Arbeitsgemeinschaften müssen wir davon abhängig machen, wie sich die Infektionslage entwickelt. All das vermissen wir sehr und ich hoffe, dass sich hier bald gute Lösungen finden.

Um diese und weitere Informationen aus der Schulgemeinde an die Eltern in Zukunft weiterzuleiten, wurden und werden in diesen Tagen LANiS-Passwörter an die Eltern verteilt. Ab den Herbstferien wird es dann auf diesem Weg ein regelmäßiges Informationsschreiben geben. Über dessen Eintreffen werden Sie über E-Mail informiert, weswegen es sinnvoll ist, diese bei der LANiS-Anmeldung zu hinterlegen. Der Zugriff auf LANiS erfolgt über die Homepage, LANiS ist das letzte Stichwort unter der Rubrik „Service“. Auch mich Kolleginnen und Kollegen können Sie auf diese Weise Kontakt aufnehmen.

Ich bin froh, dass wir den Schulbetrieb bisher mit diesen Einschränkungen aufrechterhalten konnten und ich hoffe, dass durch Zusammenhalt und Rücksichtnahme, Ausbrüche der Infektion weiterhin vermieden werden können.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Beate Herbst

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.