Inhaltsverzeichnis

Schulelternbeirat

Vorstandsteam

Aufgaben

Elternbeirat

Aufgaben

Schulkonferenz

Links

 

Aktive Elternarbeit ist wichtig und kann vielfältig ausgeübt werden. Sie bezieht sich nicht nur auf die eigenen Kinder, sondern auch auf die Klassen- oder Schulgemeinschaft.

Elternarbeit findet statt, indem Sie:

  • regelmäßig an den Elternabenden teilnehmen

  • sich für das Amt des Elternbeirats zur Verfügung stellen

  • vertrauensvoll, offen und mit einer positiven Grundhaltung mit den Lehrkräften zusammenarbeiten

  • Wert darauf legen, dass Ihre Kinder pünktlich - und wenn möglich selbständig - zur Schule kommen

  • darauf achten, dass Ihre Kinder kleinere Probleme, aber auch die Hausaufgaben eigenverantwortlich bewältigen

  • sich bei Klassen- oder Schulveranstaltungen einbringen, z.B. beim Auf- und Abbau helfen oder Kuchen für entsprechende Schulanlässe backen

  • als Elternvertreter*innen an Fachkonferenzen teilnehmen

  • im WOB – World of Breakfast, die Pausencafeteria - mitarbeiten

  • in der Bibliothek mitarbeiten

  • in der Projektwoche eine Projektgruppe leiten oder unterstützen

  • bei elan – Eltern schulen aktive Eltern - mitarbeiten

  • den BEFT – Bund der Ehemaligen und Förderer des Taunusgymnasiums - unterstützen

  • aktiv im Schulelternbeirat mitarbeiten

  • sich beim Kreis- oder Landeselternbeirat engagieren

  • in einem themenbezogenen Arbeitskreis mitwirken, z.B. für Projekte wie „sicher zur Schule“

  • uvm

 

 

 

Schulelternbeirat

 

 

 

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist entscheidend, um den Schulalltag möglichst erfolgreich zu gestalten und eine positive Atmosphäre für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten – getreu dem Schulmotto „respektvoll, tolerant, sozial“.

Die in den jeweiligen Klassen und Jahrgangsstufen gewählten Elternbeiräte bilden zusammen den Schulelternbeirat (SEB). Der Schulelternbeirat wird durch ein Vorstandsteam geleitet, dessen Mitglieder für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden. Bei Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Schulhalbjahr, wird eine SEB-Sitzung einberufen. Pro Klasse/Jahrgangsstufe sollte mindestens ein Vertreter an der SEB-Sitzung teilnehmen.

 

Unser Vorstandsteam

1. Vorsitzende: Kathrin Bellinghausen

Stv. Vorsitz: Roman Schwarze

Beisitzer (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Alexandra Andresen
  • Sonja Künne
  • Andreas Lindenschmidt

Der Vorstand des Schulelternbeirates am Taunusgymnasium versteht sich als ein Team, das sich für die Interessen der Schülerinnen und Schüler einsetzt. Als Bindeglied zwischen Eltern und Schule pflegen wir einen sehr offenen und regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung.

Um aktuelle Themen und Anfragen zu besprechen, treffen wir uns in regelmäßigen Abständen im Vorstandsteam. Außerdem bilden wir gemeinsam mit den Eltern Arbeitskreise, die einzelne Themen intensiver bearbeiten können. Daneben koordiniert und unterstützt das Vorstandsteam Aktionen und Veranstaltungen der Schule. Die Protokolle der SEB-Sitzungen werden allen Eltern über den Elternbeirat ihrer Klasse zugänglich gemacht.

Für Fragen und Anregungen stehen wir jederzeit unter der Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

 

Die Vorsitzenden des Schulelternbeirates haben u.a. folgende Aufgaben:

  • Vertretung der Elternschaft der Schule nach innen und außen
  • Information der Elternschaft über wichtige Vorhaben
  • Einberufung und Leitung der Sitzungen des Schulelternbeirates
  • Ausführung der Beschlüsse des Schulelternbeirates
  • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
  • Identifizierung und Kommunikation allgemeiner Probleme/Fragen der Eltern
  • Führung regelmäßiger Gespräche mit der Schulleitung über Anliegen der Eltern in Angelegenheiten der Schule und des Unterrichts
  • Unterstützung der Eltern in Problemfällen
  • Zusammenarbeit mit der Schülervertretung
  • Austausch mit den Vorständen des Schulelternbeirats anderer Schulen
  • Austausch mit dem Kreiselternbeirat

 

 

 

Elternbeirat

 

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen zu Schuljahresbeginn beim ersten Elternabend einen Elternvertreter und einen Stellvertreter (Elternbeirat). Die Amtszeit beträgt i.d.R. zwei Jahre. Der Elternbeirat nimmt die Interessen der Eltern der jeweiligen Klasse wahr, Rechte und Pflichten sind im Hessischen Schulgesetz festgelegt.

Der Klassenelternbeirat ist die Schnittstelle zwischen der Klassenleitung (ggf. auch den Fachlehrern) und der Elternschaft. Er soll die Interessen der Eltern gegenüber der Klassenleitung vertreten, aber auch den unterrichtenden Lehrern als Anlaufstelle bei Themen dienen, die die gesamte Klasse betreffen. Ein regelmäßiger, offener Austausch und ein gutes Verhältnis zur Klassenleitung sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Arbeit.

 

Aufgaben

In aller Kürze zusammengefasst die Aufgaben des Elternbeirats (ausführliche Informationen und mit Praxisbeispielen in den Links):

       Planung und Durchführung von Elternabenden

  • Gesetzliche Grundlagen der Elternarbeit im HSchG, Achter Teil, §§100ff: hiernach hat der Elternbeirat mindestens einmal pro Schulhalbjahr einen Elternabend einzuberufen
  • Am TGK können nach vorheriger Absprache mit der Klassenleitung an den folgenden Wochentagen Elternabende durchgeführt werden: Montag, Mittwoch
  • Der Terminwunsch ist mit Klassenleitung, Schulleitung/Sekretariat und Hausmeister abzustimmen.
  • Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen in der Schule (s. Schulkalender) sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • Einladung (inkl. Datum, Uhrzeit, Raumnummer und Tagesordnung) fristgerecht versenden, mindestens 10-14 Tage vorher (an alle Eltern und die Klassenleitung) inkl. Abfrage weiterer Themenwünsche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt; ggf. Fachlehrer und -lehrerinnen dazu einladen; Dauer des Elternabends: Start 19:30 bzw. 20 Uhr, Ende spätestens 22 Uhr

 

  • sofern gewünscht: Organisation von Elternstammtischen, d. h. informellen Treffen außerhalb der Schule, die dem Kennenlernen und der Vernetzung der Eltern dienen. Hierzu werden üblicherweise keine Lehrkräfte eingeladen
  • Erstellung und Aktualisierung der Klassenliste (Achtung: Einverständniserklärung muss vorliegen! Um personenbezogene Daten der Eltern zu erfassen, ist deren Einverständnis erforderlich. Der hessische Datenschutzbeauftragte hat hierfür ein Formular entworfen, siehe unten unter "Links".
  • Weiterleitung von Informationen der Schulleitung/Klassenleitung/SEB-Vorstand an die Eltern der jeweiligen Klasse
    Teilnahme an den Schulelternbeiratssitzungen
  • ggf. Weiterleitung von Vorschlägen der Klasseneltern an den Schulelternbeirat

Vermittlung bei Problemen zwischen Eltern und Lehrern

  • Sind einzelne Eltern/Schüler betroffen, sollten diese zunächst das Problem mit dem jeweiligen Fachlehrer besprechen, bei Bedarf auch in einem Folgegespräch unter Teilnahme des Klassenlehrers. Gibt es keinen Konsens, kann der Elternbeirat hinzugezogen werden (siehe hierzu auch Hinweis unter „Eltern“).
  • Ist eine größere Gruppe der Eltern/Schülernder jeweiligen Klasse oder alle betroffen, sollte der Elternbeirat Meinungen der Eltern bündeln und die Gespräche mit dem betreffenden Fachlehrer führen. Der Klassenlehrer kann hinzugezogen werden.

 

 

 

 

 

Schulkonferenz

 

Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsorgan einer Schule, die nach dem Grundsatz des § 3 Abs.5 HSchG ihr eigenes pädagogisches Konzept entwickeln und den Unterricht selbständig planen und gestalten soll. Die Schulkonferenz ist also das Gremium, in dem alle Beteiligten der Schulgemeinde zusammenwirken.

Am Taunusgymnasium entsendet das Lehrerkollegium fünf Mitglieder, die Schüler- und Elternschaft jeweils drei Mitglieder in die Schulkonferenz. Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die Schulleitung.

Als Elternvertreter für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 wurden gewählt:

  1. Andreas Lindenschmidt
  2. Kathrin Bellinghausen
  3. Sonja Künne

Nachrücker:

  • Panagiotis Siskos
  • Anne Marwede
  • Alexandra Andresen

 

 

 

 

Links

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.