Inhaltsverzeichnis
Vorstandsteam
Aufgaben
Aufgaben
Aktive Elternarbeit ist wichtig und kann vielfältig ausgeübt werden. Sie bezieht sich nicht nur auf die eigenen Kinder, sondern auch auf die Klassen- oder Schulgemeinschaft.
Elternarbeit findet statt, indem Sie:
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regelmäßig an den Elternabenden teilnehmen
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sich für das Amt des Elternbeirats zur Verfügung stellen
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vertrauensvoll, offen und mit einer positiven Grundhaltung mit den Lehrkräften zusammenarbeiten
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Wert darauf legen, dass Ihre Kinder pünktlich - und wenn möglich selbständig - zur Schule kommen
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darauf achten, dass Ihre Kinder kleinere Probleme, aber auch die Hausaufgaben eigenverantwortlich bewältigen
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sich bei Klassen- oder Schulveranstaltungen einbringen, z.B. beim Auf- und Abbau helfen oder Kuchen für entsprechende Schulanlässe backen
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als Elternvertreter*innen an Fachkonferenzen teilnehmen
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im WOB – World of Breakfast, die Pausencafeteria - mitarbeiten
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in der Bibliothek mitarbeiten
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in der Projektwoche eine Projektgruppe leiten oder unterstützen
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bei elan – Eltern schulen aktive Eltern - mitarbeiten
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den BEFT – Bund der Ehemaligen und Förderer des Taunusgymnasiums - unterstützen
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aktiv im Schulelternbeirat mitarbeiten
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sich beim Kreis- oder Landeselternbeirat engagieren
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in einem themenbezogenen Arbeitskreis mitwirken, z.B. für Projekte wie „sicher zur Schule“
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uvm
Schulelternbeirat
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist entscheidend, um den Schulalltag möglichst erfolgreich zu gestalten und eine positive Atmosphäre für Schüler*innen und Lehrer*innen zu gewährleisten – getreu dem Schulmotto „respektvoll, tolerant, sozial“.
Die in den jeweiligen Klassen und Jahrgangsstufen gewählten Klassen- bzw. Jahrgangstufenelternbeirät*innen bilden zusammen den Schulelternbeirat (SEB). Der Schulelternbeirat wird durch ein Vorstandsteam geleitet, dessen Mitglieder für zwei Jahre gewählt werden. Bei Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Schulhalbjahr, wird eine SEB-Sitzung einberufen. Seitens der gewählten Klassen-/Jahrgangselternvertreter*innen sollte sichergestellt werden, dass pro Klasse/Jahrgangsstufe mindestens einer an der SEB-Sitzung teilnimmt.
Vorstandsteam
Für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 wurden am 14. November 2022 gewählt:
1. Vorsitzende: Kathrin Bellinghausen
Stellvertretende Vorsitzende: Beatrice Höß
Beisitzerinnen (in alphabetischer Reihenfolge): Alexandra Andresen, Christine Burgard, Bettina Köpf, Sonja Künne, Andreas Lindenschmidt
Wir als Vorstand des Schulelternbeirats verstehen uns als Team, das sich für die Interessen der Schüler*innen des Taunusgymnasiums einsetzt. Als Bindeglied zwischen Eltern und Schule pflegen wir einen sehr offenen und regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung.
Um aktuelle Themen sowie Anfragen, die uns über die SEB-Emailadresse erreichen, zu besprechen, treffen wir uns alle vier Wochen. Aufgrund von Corona finden diese Treffen häufig virtuell statt, was uns in unserer Arbeit allerdings nicht beeinträchtigt.
Neben der Bearbeitung von wichtigen, aktuellen Themen, koordiniert das Vorstandsteam außerdem - sofern erforderlich - Elternzusammenarbeit, unterstützt Aktionen und Veranstaltungen der Schule, wie z.B. den „Tag der offenen Tür“ oder die Präsentationsnachmittage der Projektwochen. Wir nehmen verschiedene Termine in der Schule wahr, um die Interessen der Elternschaft zu vertreten und spezifische Anliegen zu besprechen.
Die Protokolle der SEB-Sitzungen werden vom SEB-Vorstandsteam geschrieben und im Anschluss an den Emailverteiler der Elternbeiräte verschickt.
Für Fragen und Anregungen stehen wir jederzeit gerne unter der Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung!
Aufgaben
Der Schulelternbeirat bzw. dessen Vorstand ist die primäre Interessenvertretung aller Eltern des Taunusgymnasiums und übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus. Der Schulelternbeirat muss verschiedenen Entscheidungen zustimmen, bei einigen Entscheidungen besitzt er außerdem ein Anhörungsrecht. Mindestens einmal pro Schulhalbjahr tritt der Schulelternbeirat zu einer Sitzung zusammen. Die gesetzlichen Grundlagen zu den Aufgaben des Schulelternbeirates finden sich im Hessischen Schulgesetz §§ 108 ff.
Die Vorsitzenden des Schulelternbeirates haben u.a. folgende Aufgaben:
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Vertretung der Elternschaft der Schule nach innen und außen
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Information der Elternschaft über wichtige Vorhaben
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Einberufung und Leitung der Sitzungen des Schulelternbeirates
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Ausführung der Beschlüsse des Schulelternbeirates
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Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
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Identifizierung und Kommunikation allgemeiner Probleme/Fragen der Eltern
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Führung regelmäßiger Gespräche mit der Schulleitung über Anliegen der Eltern in Angelegenheiten der Schule und des Unterrichts
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Unterstützung der Eltern in Problemfällen
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Zusammenarbeit mit der Schülervertretung
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Austausch mit den Vorständen des Schulelternbeirats anderer Schulen
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Austausch mit dem Kreiselternbeirat
Elternbeirat
Die Eltern der Schüler*innen einer Klasse wählen zu Schuljahresbeginn beim ersten Elternabend eine*n Elternvertreter*in und eine*n Stellvertreter*in. Die Amtszeit beträgt i.d.R. zwei Jahre. Der Elternbeirat nimmt die Interessen der Eltern der jeweiligen Klasse wahr, Rechte und Pflichten sind im Hessischen Schulgesetz festgelegt.
Der Klassenelternbeirat ist die Schnittstelle zwischen der Klassenleitung (ggf. auch den Fachlehrer*innen) und der Elternschaft. Er soll die Interessen der Eltern gegenüber der Klassenleitung vertreten, aber auch den unterrichtenden Lehrer*innen als Anlaufstelle bei Themen dienen, die die gesamte Klasse betreffen. Ein regelmäßiger, offener Austausch und ein gutes Verhältnis zur Klassenleitung sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Arbeit.
Aufgaben
In aller Kürze zusammengefasst, ein paar Aufgaben des Elternbeirats (ausführliche Informationen und mit Praxisbeispielen in den Links!):
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Planung und Durchführung von Elternabenden
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gesetzliche Grundlagen der Elternarbeit im HSchG, Achter Teil, §§100ff: hiernach hat der Elternbeirat mindestens einmal pro Schulhalbjahr einen Elternabend einzuberufen
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am TGK können nach vorheriger Absprache mit der Klassenleitung an den folgenden Wochentagen Elternabende durchgeführt werden: Montag, Mittwoch
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die Klassenleitung bespricht den Terminwunsch mit Hausmeister/Schulleitung/Sekretariat
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es sollte darauf geachtet werden, dass nicht zeitgleich andere Veranstaltungen stattfinden
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Tagesordnung erstellen und mit der Klassenleitung besprechen
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Einladung (inkl. Datum, Uhrzeit, Raumnummer und Tagesordnung) fristgerecht versenden, mindestens 10-14 Tage vorher (an alle Eltern und die Klassenleitung) inkl. Abfrage weiterer Themenwünsche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt; ggf. Fachlehrer*innen dazu einladen; Dauer des Elternabends: Start 19:30 bzw. 20 Uhr, Ende spätestens 22 Uhr
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sofern gewünscht: Organisation von Elternstammtischen, d. h. informellen Treffen außerhalb der Schule, die dem Kennenlernen und der Vernetzung der Eltern dienen. Hierzu werden üblicherweise keine Lehrkräfte eingeladen
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Erstellung und Aktualisierung der Klassenliste (Achtung: Einverständniserklärung muss vorliegen! Um personenbezogene Daten der Eltern zu erfassen, ist deren Einverständnis erforderlich. Der hessische Datenschutzbeauftragte hat hierfür ein Formular entworfen, siehe unten unter "Links". Für die Eltern sind jeweils zwei Exemplare bereit zu halten (Kopien vorab durch Klassenlehrer erstellen lassen). Die Eltern geben jeweils ein unterschriebenes Exemplar an den Elternbeirat zurück. Die unterschriebenen Formulare verbleiben vorerst beim Elternbeirat. Anhand dieser Formulare kann dann eine Klassenliste erstellt werden. Diese Liste darf dann unter den Eltern verteilt werden. Im Gegensatz zu früher, erhält der Klassenlehrer keine Kopie. Lehrer können diese Informationen aus den Schülerakten entnehmen.)
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Weiterleitung von Informationen der Schulleitung/Klassenleitung/SEB-Vorstand an die Eltern der jeweiligen Klasse
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Teilnahme an den Schulelternbeiratssitzungen
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ggf. Weiterleitung von Vorschlägen der Klasseneltern an den Schulelternbeirat
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Vermittlung bei Problemen zwischen Eltern und Lehrern
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Sind einzelne Eltern/Schüler*innen betroffen, sollten diese zunächst das Problem mit dem jeweiligen Fachlehrer besprechen, bei Bedarf auch in einem Folgegespräch unter Teilnahme des Klassenlehrers. Gibt es weiterhin keinen Konsens, kann der Elternbeirat hinzugezogen werden (siehe hierzu auch Hinweis unter „Eltern“).
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Ist eine größere Gruppe der Eltern/Schüler*innen der jeweiligen Klasse oder alle betroffen, sollte der Elternbeirat Meinungen der Eltern bündeln und die Gespräche mit dem betreffenden Fachlehrer führen. Falls es als notwendig erachtet wird, kann auch hier wieder der Klassenlehrer hinzugezogen werden.
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Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsorgan einer Schule, die nach dem Grundsatz des § 3 Abs.5 HSchG ihr eigenes pädagogisches Konzept entwickeln und den Unterricht selbständig planen und gestalten soll. Die Schulkonferenz ist also das Gremium, in dem alle Beteiligten der Schulgemeinde zusammenwirken.
Am Taunusgymnasium entsendet das Lehrerkollegium fünf Mitglieder, die Schüler- und Elternschaft jeweils drei Mitglieder in die Schulkonferenz. Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die Schulleitung.
Feste Mitglieder der Elternschaft:
- Andreas Lindenschmidt
- Marion Dittmer
- Melanie Kieser
Nachrücker:
- Bettina Köpf
Links
- Elternarbeit
- elan „Eltern schulen aktive Eltern“
- Landeselternbeirat Hessen
- Förderverein BEFT
- Medien Sicher
- Taunus Menü Service