H A U S O R D N U N G
für das Taunusgymnasium Königstein
ALLGEMEINE REGELUNGEN
1. Aufgaben der Hausordnung
Die Hausordnung soll helfen, für alle an dem Taunusgymnasium Tätigen, Schüler, Lehrer und weitere Mitarbeiter, eine gute Arbeitsatmosphäre zu erhalten. Höflichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind hierfür grundlegende Voraussetzungen. Die Rechte des Einzelnen werden daher immer dann eingeschränkt, wenn andernfalls die Persönlichkeit oder die Rechte anderer mehr als nach den Umständen unvermeidlich beeinträchtigt werden.
Wir sind daher verpflichtet, die Schuleinrichtungen und das Gebäude des Taunusgymnasiums pfleglich zu behandeln. Mutwillige Beschädigungen müssen auf Kosten des Verursachers repariert oder ersetzt werden.
Den Anweisungen der Lehrer und der Schülerhilfsaufsichten ist Folge zu leisten. Es gehört zum guten Umgang miteinander, dass man sich gegebenenfalls ohne Zögern namentlich vorstellt.
Besucher der Schule müssen sich im Sekretariat persönlich anmelden. Mit Ihrer Anmeldung erkennen sie die Hausordnung an.
2. Geltungsbereich der Hausordnung
Die Hausordnung gilt für das Schulgebäude, die Sporthalle und das Freigelände des Taunusgymnasiums.
Für Schüler ist der Aufenthalt nur in den beaufsichtigten Bereichen (vgl. Lageplan) erlaubt. Vor Unterrichtsbeginn sind das die Pausenflächen der Schulhöfe und die Verkehrsfläche des Erdgeschosses und Obergeschosses des Schulgebäudes. Nur hier besteht Versicherungsschutz seitens des Schulträgers.
Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet. In zwingenden Ausnahmefällen kann das Verlassen des Schulgeländes gestattet werden. Dazu muss auf schriftlich begründeten Antrag der Eltern die schriftliche Genehmigung des Klassenlehrers für jeden Einzelfall eingeholt werden. Ein Versicherungsschutz besteht dann jedoch nicht! Für Schüler der gymnasialen Oberstufe gilt, dass sie in Freistunden das Schulgelände verlassen dürfen.
3. Regelungen für besondere Schwerpunkte
Alle Zugänge (Treppen und Türen) müssen aus Sicherheitsgründen ständig freigehalten werden. Das Betreten der Balkone und Fluchttreppen ist – Notfälle ausgenommen – verboten!
Die Fahrradständer dürfen nur zum Abstellen oder Abholen des eigenen Fahrrades aufgesucht werden. Wer an fremden Fahrrädern Veränderungen vornimmt, macht sich strafbar.
Das Ballspielen kann nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass Unbeteiligte nicht gefährdet werden. Um Gefährdungen zu vermeiden dürfen nur sog. Softbälle (Schaumstoffbälle) verwendet werden. Einzige Ausnahme bildet der Basketballplatz, hier ist das Ballspielen erlaubt.
Für Freistunden steht unseren Schülern die Bibliothek zur Verfügung.
Der Aufenthalt im Unterrichtsbereich ist nur zu Zwecken des Unterrichts gestattet.
4. Allgemeine Verhaltensregelungen
Die Schüler sollen nur Gegenstände mitbringen, die für den Unterricht oder für das persönliche Wohlergehen notwendig sind. Das Benutzen elektronischer Geräte wie Handy, MP3-Player, Gameboy, etc. ist grundsätzlich untersagt. Diese Geräte dürfen nicht sichtbar in den Taschen aufbewahrt werden. Die genannten Geräte dürfen in Ausnahmefällen nach Absprache mit einer Lehrkraft benutzt werden. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Einzug des Gerätes durch den Lehrer.
Die Herausgabe der Geräte erfolgt nach Unterrichtsschluss der Schule.
Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase dürfen in dem für sie vorgesehenen Aufenthaltsbereich elektronische Geräte unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen benutzen.
Nicht mitgebracht werden dürfen gefährliche Gegenstände (z. B. Waffen, oder waffenähnliche Gegenstände, Knallkörper, Spraydosen).
Körperliche oder verbale Gewalt widersprechen einem rücksichtsvollen Miteinander und verstoßen auf schwerwiegende Weise gegen die Hausordnung.
Die Kleidung darf durch ihre Art und Aufmachung andere weder beleidigen oder bedrohen oder gar zu schädigendem Handeln auffordern.
Jeder Raum ist so zu verlassen, wie man ihn vorgefunden hat oder vorfinden möchte.
Insbesondere sind Möbel an Ort und Stelle zurückzustellen und Abfälle in die vorgesehenen Behälter zu geben. Die Verantwortung obliegt dem Ordnungsdienst der Klasse, der für die Sauberkeit des Klassenraumes und dem dazugehörigen Teil des Ganges verantwortlich ist. Der Klassenlehrer entscheidet über die Organisation und Durchführung des Ordnungsdienstes.
Die Stühle in den Klassenräumen sind dem Reinigungsplan entsprechend am Ende der letzten Stunde des Tages hoch zu stellen.
Spiele sind erlaubt, sofern dadurch niemand gefährdet oder in seiner eigenen Erholung beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere für Ballspiele, die nur auf den Pausenhöfen und unter Verwendung von Softbällen gestattet sind. Bewegungsspiele sind nur auf den Pausenhöfen erlaubt. In den Gebäuden ist Rennen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Das Werfen mit Gegenständen ist untersagt; dies gilt insbesondere für Schneebälle.
5. Auswirkungen von Verstößen
Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann, im Falle der Wiederholung oder Uneinsichtigkeit, mit Aufgaben betreut werden, die der Wiedergutmachung dienen; ggf. werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt. Schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung können gemäß § 82 des Hessischen Schulgesetzes mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.
EINZELREGELUNGEN
1. Unterrichtszeiten
Der Unterricht beginnt zur 1. Stunde um 7.35 Uhr.
Vor der 1. Stunde wird das Schulgebäude um 7.05 Uhr geöffnet. Die Aufsicht durch Lehrer beginnt um 7.20 Uhr.
Nach Unterrichtsschluss oder nach der Beendigung des Mittagessens bzw. des Betreuungsangebots verlassen alle Schüler umgehend das Schulgebäude. An der Bushaltestelle ist nach der 6. Stunde eine Aufsicht postiert.
2. Pausenbereiche
Große Pausen und Mittagspause
Die Schüler dürfen das Gelände des Taunusgymnasiums nicht verlassen. Nur Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist erlaubt, während der Mittagspause das Schulgelände zu verlassen.
In den großen Pausen stehen folgende Pausenbereiche zum Aufenthalt zur Verfügung:
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Schulhof vor dem Lehrerzimmer
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Brunnenhof
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Bereich vor der Cafeteria
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TT-Platten – großer Schulhof
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Basketballplatz
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unterer Schulhof
In der Mittagspause stehen folgende Pausenbereiche zum Aufenthalt zur Verfügung:
Für die Schüler der Mittelstufe
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Bibliothek
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Erdgeschoss – außer der Verkehrsfläche vor dem Aufenthaltsraum
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bei Sportangebot auch der Pausenhof
Zusätzlich für die Schüler der Einführungsphase das Foyer und für die Schüler der Qualifikationsphase die Verkehrsfläche vor dem Aufenthaltsraum.
Der Fachlehrer schließt vor den großen Pausen den Klassenraum ab und achtet darauf, dass die Fenster geschlossen sind. Wenn in der sich anschließenden Unterrichtsstunde Fachunterricht in einem Fachraum stattfindet, werden die notwendigen Bücher und Hefte, ggf. die Schultaschen, mit in die Pause genommen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen und aus Gründen des Unfallschutzes dürfen diese Gegenstände keinesfalls in oder vor dem Fachraum der nachfolgenden Stunde deponiert werden.
Nicht zu den Pausenbereichen gehören:
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die Bereiche unmittelbar vor den Eingangstüren,
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die Bereiche vor dem Lehrerzimmer,
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der Bereich vor den Verwaltungsräumen,
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der „Werkhof“
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die Parkplätze,
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die Bereiche neben und hinter den Sporthallen,
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die Cafeteria der Friedrich-Stoltze-Schule,
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die Toiletten im Obergeschoss.
Schüler der Einführungsphase können sich in den großen Pausen im Foyer vor dem Theaterraum aufhalten, Schüler der Qualifikationsphase im EG vor dem Aufenthaltsraum. Diese Bereiche sind für Oberstufenschüler reserviert. Insbesondere steht für Oberstufenschüler auch die Freifläche vor dem Eingang an der Treppe des Schulgebäudes als Aufenthaltsfläche zur Verfügung.
Die Grünflächen sind schonend zu behandeln und sind daher weder Wege- noch Aufenthaltsflächen.
Regenpause:
Regenpausen werden durch die „Ampel“ im Erdgeschoss angezeigt. Alle Schüler halten sich in diesen Fällen auf den Verkehrsflächen des Ober-, Erd- und des Untergeschosses auf.
3. Cafeteria (WOB)
Die Cafeteria (WOB) zählt nicht zu den Aufenthaltsbereichen in den Pausen. Sie ist nach dem Erwerb von Lebensmitteln zu verlassen. Eine Ausnahme bildet der Kauf von heißen Getränken. Diese dürfen in der Cafeteria (WOB) verzehrt werden.
4. Bibliothek
Die Bibliothek ist ein Lese- und Arbeitsraum, der Schülern und Lehrern in unterrichtsfreien Zeiten für stilles Arbeiten dient. Er darf deshalb in den Pausen nicht als Aufenthaltsraum benutzt werden. Bücher können zu den in der Bibliotheksordnung angegebenen Zeiten ausgeliehen und zurückgegeben werden. In der Bibliothek ist die ausliegende Bibliotheksordnung zu beachten.
5. Aufenthaltsbereiche vor Unterrichtsbeginn
Vor Unterrichtsbeginn stehen im Gebäude das Foyer, der Treppenhausbereich im Erdgeschoss und Obergeschoss und der Gang vor der Bibliothek als Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.
Für Oberstufenschüler, die gemäß Kurs- bzw. Vertretungsplan Freistunden haben, stehen die Bibliothek und die Cafeteria, sowie für die Schüler der Einführungsphase das Foyer und für die Schüler der Qualifikationsphase die Verkehrsflächen vor dem Aufenthaltsraum zum Aufenthalt zur Verfügung.
6. Sekretariat
Das Sekretariat ist für Schüler in dringenden Angelegenheiten nur zu dem im Aushang angegebenen Zeiten zugänglich.
7. Hausmeisterloge
Die Hausmeisterloge ist nur zu den angegebenen Zeiten besetzt. Fundsachen können dort bzw. im Sekretariat abgegeben werden.
8. Sporthallen
Die Umkleidekabinen werden zu Beginn der Unterrichtsstunden aufgeschlossen. Nachdem sich die Schüler umgezogen haben, wird der Umkleideraum abgeschlossen und erst am Ende des Sportunterrichts wieder geöffnet.
9. Krankmeldungen von Schülern während der Unterrichtszeit
Schüler, die im Laufe des Vormittags erkranken, melden sich bei dem sie unterrichtenden Lehrer krank, der die betreffenden Schüler in das Sekretariat entlässt. Dort wird ggf. unter Hinzuziehung einer in Erster Hilfe ausgebildeten Lehrkraft weiter entschieden. Schüler, die nach Hause entlassen werden, tragen sich in eine im Sekretariat ausliegende Liste ein. Die Erziehungsberechtigten werden vom Sekretariat aus telefonisch benachrichtigt.
10. Entschuldigungen bei Erkrankungen
Schüler der Mittelstufe, die aus Krankheitsgründen dem Unterricht fern bleiben, werden durch einen Erziehungsberechtigten spätestens am dritten Tag des Fernbleibens vom Unterricht schriftlich entschuldigt. Für Oberstufenschüler gilt eine gesonderte Regelung. Bei kurzfristigen Erkrankungen, die drei Tage nicht überschreiten, ist es ausreichend, wenn der Schüler die Entschuldigung am ersten Tag seiner Rückkehr in die Schule dem Klassenlehrer vorlegt.
11. Beurlaubungen im Anschluss an Ferientermine
Urlaubsanträge für Beurlaubungen in zwingenden Fällen im Anschluss an Ferientermine sind von den Erziehungsberechtigten schriftlich spätestens drei Wochen vor dem beantragten Urlaub beim Schulleiter zu stellen.
Stand: August 2018