Der NZF ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Er wurde durch das Nassauische Schuledikt des Herzogs Wilhelm von Nassau am 29. März 1817 gegründet. (Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau, Jahrgang 1817, Nr. 5, Seite 47).

Aus dem Stiftungsvermögen, welches seinerzeit durch Zusammenfassung von bis dahin bestehenden 14 verschiedenen (vorwiegend kirchlichen) Stiftungen gebildet wurde (daher: „Zentral“ -Studienfonds) und aus Grundstücken, Wald, Hofgütern und Wertpapieren besteht, werden heute noch die vom damaligen Stiftungsgründer beabsichtigten Verpflichtungen erfüllt:

Zuschüsse an 75 Gymnasien im Gebiet des früheren Herzogtums Nassau, damit diese Lehr- und Lernmaterial beschaffen können, welches nicht unbedingt vom Schulträger zur Verfügung gestellt werden muss (z.B. aufwändige physikalische Geräte, Musikinstrumente, Videorecorder, Computer). Darüber hinaus werden auch Modellprojekte finanziert wie z.B. Neugestaltung der Pausenhöfe durch Schüler, Schülercafeteria, Theater – AG, Konzertveranstaltungen, usw.
Stipendien an Studierende, die im Gebiet des früheren Herzogtums Nassau geboren sind, soweit die noch zum Unterhalt verpflichteten Eltern über ein begrenztes Einkommen verfügen und an Studierende, deren Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind (Eltern haben bereits Erstausbildung finanziert oder Studierende über 27 Jahre) soweit diese selbst nur über ein begrenztes Einkommen verfügen.

 Ansprechpartner:

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